Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen JADER-PLAST GBR

1-Unsere AVB gelten ausschließlich; unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland;

2-Es werden Granulate, Regranulate und Halbzeugen angeboten. Für alle Materialien und Produkte ist ein Abnahmeprüfzeugnis bzw. ein Werksprüfzeugnis des Herstellers / des Granulierpartners Teil des Kaufvertrags, sofern nicht explizit im Angebot verneint. Die APZ /WPZ werden schnellstmöglich in der Angebotsphase per mail an dem Kunden versendet. Spätere Reklamationen zu den Zeugnissen können leider nicht angenommen werden.

3-Unsere Angebote sind bis zur Annahme eines Auftrags freibleibend.. Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt erst mit der Erhalt per mail einer schriftlichen Bestellung auf Geschäftspapier des Kunden unter info@jader-plast.de und dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung per mail binnen 5 Werkstage zustande.

4-Sollte sich zwischen dem Versenden der Auftragsbestätigung und dem Versenden der Ware herausstellen, dass die Menge oder Qualität der Ware mit dem bestellten Artikel nicht übereinstimmt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

5-Sollte die Ware verspätet beim Kunden eintreffen, können Schadensersatzansprüche vom Käufer in Höhe von höchstens 5% vom Wert der Lieferung pro Kalenderwoche angenommen werden.

6-Vor dem Versenden der Ware werden Bilder der Sendung aufgenommen. Bei eventuellen Transportschäden müssen diese in Gegenwart des Überbringers/Fahrers auf den Lieferpapieren schriftlich festgehalten und vom Überbringer/Fahrer unterschrieben werden. Es müssen auch Bilder der beschädigten Ware an uns gesendet werden. Der Kunde hat eintreffende Waren sofort auf etwaige Transportschäden hin zu untersuchen.

7-Weiterhin muss der Kunde die Ware nach Wareneingang überprüfen, erforderlichenfalls durch Stichproben. Erkennbare Mängel sind binnen 5 Werktagen nach Lieferung, verborgene Mängel binnen 3 Werktagen nach Entdeckung anzuzeigen. Der Käufer muss uns Gelegenheit geben, den Mangel zu prüfen und zu besichtigen, auf Wunsch an Ort und Stelle. Wenn dies verweigert wird, gilt die Ware als beanstandungsfrei angenommen.

8-Sofern Regranulate Teil des Kaufvertrages sind, wird immer zuerst eine Bemusterung des Regranulates angeboten. Sofern der Käufer keine wünscht und die Ware bestellt, kann eine eventuelle Mangelrüge leider nicht angenommen werden.

9-Bei Regranulat stellen weiterhin geringe Verunreinigungen sowie leichte Abweichungen und Schwankungen des Farbtons keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Beanstandung. Eine beanstandete Ware darf ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht zurückgesandt werden. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl verpflichtet, entweder nachzubessern, eine angemessene Minderung einzuräumen oder die betreffende Ware gegen Gutschrift zurückzunehmen. Wir sind jedoch davon befreit, Ersatzware liefern zu müssen. Unser Granulierpartner haftet für eine fachgerechte Wiederaufbereitung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab der Anlieferung.

10-In der Auftragsbestätigung sind die Zahlungsbedingungen festgehalten, der Kaufpreis / Rechnungsbetrag ist ausschließlich per IBAN zu überweisen. Lieferdatum ist Rechnungsdatum. Rechnungen werden per Post binnen 5 werkstage und per e-mail an Anliefertag versendet.

11-Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, sofern uns nicht ein höherer Schaden entstanden ist.

12-Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.